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Nordrhein-Westfalen senkt Hürden für Bürgerbegehren

13/12/2011


logo_mehr-demokratie_nrwDer nordrhein-westfälische Landtag hat die Bedingungen für die Durchführung von Bürgerentscheiden vereinfacht. Statt eines pauschalen 20-Prozent-Quorums müssen für einen gültigen Bürgerentscheid zukünftig ab einer städtischen Einwohnerzahl von 50.000 nur noch 15% der Wahlberechtigten für einen Antrag stimmen, ab 100.000 EinwohnerInnen sind es nur noch 10%.

Zudem wurde auch die „schwarze Liste“ der unzulässigen Themen für Bürgerentscheide verkürzt – so können zukünftig etwa auch Abstimmungen über Bebauungspläne durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die InitiatorInnen zukünftig selbst keine Kostenprognose liefern, dies übernimmt die Verwaltung. Letzteres muss den Initiativen natürlich nicht unbedingt zum Vorteil gereichen, zumindest entfällt dadurch allerdings das bislang erhebliche Risiko, dass Bürgerentscheide aufgrund von Differenzen bei der Kosteneinschätzung nicht zugelassen werden.

 

Quellen:

Rheinische Post

 

Mehr Demokratie e.V.