Hessen erleichtert Bürgerbegehren – aber erschwert Energiewende?09/01/2012 Das Zustimmungsquorum wurde hingegen nicht verändert; nach wie vor müssen mindestens 25% der Wahlberechtigten dem Bürgerentscheid zustimmen, damit dieser Gültigkeit erlangen kann (natürlich muss zudem die einfache Mehrheit der Abstimmenden erreicht werden). In Bezug auf Bauprojekte ist zudem der Ausschlusskatalog erweitert worden, hier kann nur noch in frühen Stadien des Genehmigungsprozesses direktdemokratisch interveniert werden. Sehr kontrovers wird ein anderer Aspekt der neuen HGO diskutiert: Die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen an der Erzeugung erneuerbarer Energien. Hierzu wurde festgelegt, dass Kommunen sich nur unter Beteiligung privater Akteure betätigen dürfen – und dabei ihr Anteil auf 50% beschränkt ist. Die Regierung sieht darin eine moderate Verbesserung der Situation für die Kommunen, während die Opposition von einer Verschlechterung spricht. Von verschiedener Seite wurde kritisiert, dass die Regelung – zugunsten der Energiekonzerne – mit den Kommunen genau die Akteure behindere, die ein ausgeprägtes Interesse an dezentraler, nachhaltiger Energieversorgung haben.
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In Hessen ist mit Jahresbeginn die Neufassung der Gemeindeordnung (HGO) in Kraft getreten. Dies bedeutet zunächst gute Nachrichten für Bürgerbegehren: Dem Modell anderer Länder folgend sind die benötigten Unterschriftenquoren gesenkt und gestaffelt worden. Statt 10% der Wahlberechtigten müssen nun in Städten ab 50.000 Einwohnern nur noch 5% und ab 100.000 Einwohnern nur noch 3% der Wahlberechtigten unterschreiben, um einen Bürgerentscheid zu erreichen. Die Frist hierfür wurde von sechs auf acht Wochen verlängert.